§57a Begutachtung (Pickerl)
Mit der § 57a-Begutachtung überprüfen wir die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Umweltbelästigung Ihres Fahrzeugs nach dem aktuellen Stand der Technik.
Nur mit gültigem Pickerl dürfen Sie auf Österreichs Straßen unterwegs sein. Wir übernehmen gerne die regelmäßige Kontrolle und alle Notwendigen Reparaturen und Services.